| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Die Firma Computer-Notarzt, Inhaber Florian Johmann (nachfolgend „Computer Notarzt“ genannt) mit Sitz in Billigheim (Baden) stellt dem Kunden bestellte Dienstleistungen und/oder Waren ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die AGB's sind im Internet unter www.computer-notarzt.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB's auf dem Bestellformular an.
1. Geltung der Bedingungen (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote Computer-Notarzt (Verkäufer / Dienstleister) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Angebot und Vertragsschluss (1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Preise (1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. (2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager (Saarbrücken) einschließlich normaler Verpackung.
4 Liefer- und Leistungszeit (1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen — hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten —‚ hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. (4) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. (5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistungen ist für den Käufer nicht von Interesse. (6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. (7) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. 5. Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6. Rechte des Käufers wegen Mängel (1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. (2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. (3) Der Käufer muss der Kundendienstleistung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. (4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass: a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird; b) der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind. (5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, (6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. (7) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. (2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit- )Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. (3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt um widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt. (4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. (5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
8. Zahlung (1) Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sämtlichen im Auftrag angegebenen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzuzurechnen. Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht mit strittigen Forderungen nicht zu. (2) Die Zahlung erfolgt entweder durch Überweisung durch den Kunden oder Lastschrifteneinzug bzw. Bankabbuchung oder über PayPal. Der Kunde ermächtigt Computer-Notarzt, wie auf dem Bestellformular näher spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. (3) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. (5) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig. (6) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu erlangen. (7) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. (8) Im Falle des Nichteinlösen einer Lastschrift oder Abbuchung durch die Bank des Kunden, berechnet Computer-Notarzt dem Kunden die entstandenen Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 €. (9) Zahlungen aus dem Ausland sind nur per Vorkasse möglich
9. gesonderte Bedingungen für Internet-Dienstleistungen (1) Entgelte für Internet-Hosting werden generell für 1 Jahr im Voraus in Rechnung gestellt. (2) Ein Vertrag verlängert sich um den jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens 14 Tage vor Vertragsende gekündigt wird. Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet. (3) Kündigungen sind ausschließlich per FAX oder Post möglich. Bis zur Kündigung angefallene Gebühren werden auch bei Anbieterwechsel nicht zurückerstattet. Rechnungen / Mahnungen und sonstiger Schriftverkehr erfolgen per E-Mail. Wird ein Rechnungsversand per Post gewünscht sind 1,00 Euro/Monat Aufschlag vom Nutzer zu zahlen. (4) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen ist Computer-Notarzt zu einer Sperrung der vom Kunden beauftragten Leistungen (z.B. Internetpräsenz, die damit nicht mehr erreichbar wäre) berechtigt. Nach weiteren 20 Tagen Verzug ist Computer-Notarzt zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. (5) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. (6) In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Paßwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt Computer-Notarzt von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. (7) Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet- Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (so genannte Domains) ändern, so ist Computer-Notarzt berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. (8) Computer-Notarzt ist für Inhalte, die nicht auf den eigenen Servern liegen nicht verantwortlich und kann keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen. (9) Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von extremistischen (insbesondere rechtsextremistischen) oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten nicht gestattet. Computer-Notarzt ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist Computer-Notarzt berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. (10) Computer-Notarzt behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programm-Module sowie PHP- und ASPSkripte, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. Computer-Notarzt behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten läßt, die das Regelbetriebs-verhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen. (11) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. (12) Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte findet nicht statt. (13) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält Computer-Notarzt sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren. (14) In der Regel stehen die Computer-Notarzt – Internetdienste 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Computer-Notarzt garantiert eine Verfügbarkeit der Server von 99% per annum. Computer-Notarzt oder ein von Computer-Notarzt beauftragtes Unternehmen übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung von Computer-Notarzt für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. (15) Zwischen 2:00 und 5:00 Uhr in der Nacht werden auf den Servern im Regelfalle Programme zur Datensicherung ("Backup") ausgeführt. Des Weiteren führt Computer-Notarzt zu diesen Zeiten regelmäßig an Wochenenden Wartungsarbeiten und Sicherheitsüberprüfungen durch. Während dieser Zeitspanne wird keine Verfügbarkeit garantiert. Diese Maßnahmen dienen der Datensicherheit und stellen daher kein Mangel dar.
10. gesonderte Bedingungen für Software-Dienstleistungen (1) Der Lizenznehmer erwirbt kein Eigentum an der Software. Das Nutzungsrecht ist ausschließlich auf die im Vertrag genannte Firma/Firmen und einen Server beschränkt. (2) Der Kunde darf die ihm zur Nutzung überlassene Software nur für seine eigene Zwecke nutzen. (3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in irgendeiner Weise zu vervielfältigen, zu verkaufen oder sonstigen Dritten zugänglich zu machen oder weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügungsbeschränkung durch den Kunden ist Computer-Notarzt berechtigt, unbeschadet weitere Ansprüche, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe des 3fachen Kaufpreises der Software zu verlangen. (4) Computer-Notarzt behält sich das Recht vor, jedes Softwarepaket mit einer Nutzungssperre zu versehen welche für den Fall eines Zahlungsverzuges aktiviert werden kann.
11. Datenschutz (1) Computer-Notarzt bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. Computer-Notarzt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). (2) Computer-Notarzt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von Computer-Notarzt angebotenen Dienste, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungsdaten). (3) Computer-Notarzt ist es ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von Computer-Notarzt angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde erteilt hierzu bei Vertragsschluß seine ausdrückliche Einwilligung. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
12. Haftung (1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Anspruche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. (3) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
13. Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14. Gerichtstand Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mosbach(Baden) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergehenden Streitigkeit.
15. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Durch Umdeutung, Ergänzung oder Auslegung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht. |


